Entwicklung zur Gemeinschaftsschule

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Was ist eine Gemeinschaftsschule?

Lernen in der Gemeinschaftsschule (Landesportal Bildung)

Mit dem neuen Schulgesetz, das seit dem 9. Februar 2007 in Kraft ist, ist die Gemeinschaftsschule als weiterführende Schule rechtlich verankert. Die Gemeinschaftsschule ist für alle Schülerinnen und Schüler offen und umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. Der Unterricht soll weitestgehend gemeinsam stattfinden: Die Kinder und Jugendlichen bleiben damit von Klasse 5 bis Klasse 10 in ihrer Lerngruppe. Ein Überspringen oder Wiederholen der Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Durch eine Differenzierung der Leistungsanforderungen im gemeinsamen Unterricht wird auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen - und Unter- oder Überforderung vermieden. Über die geeigneten Formen innerer und auch äußerer Fachleistungsdifferenzierung entscheidet die jeweilige Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes. Es können auch klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden.

Zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungstand einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächerin einem schriflichen Zeugnis dokumentiert. Die Formen der Leistungsbeurteilung legt die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts fest. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden Notenzeugnisse vergeben.

Nach Jahrgangsstufe 9 können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erwerben. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum Mittleren Abschluss, die nach der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird.

 


Beschlüsse in Lauenburg

Bereits im Dezember 2006 hat die Stadtvertretung Lauenburg erklärt, in Lauenburg eine Gemeinschaftsschule errichten zu wollen.

Am 26.September 2007 fassten die Stadtvertreter diesen Beschluss und stimmten darüber hinaus dafür, die Gemeinschaftsschule, die auch eine Sekundarstufe II haben soll (Abitur), als gebundene Ganztagsschule zu beantragen. Für 15 Schulen an sozialen Brennpunkten in Schleswig- Holstein beabsichtigt die Landesregierung, diese Ganztagsschulform zuzulassen.

Die Schulkonferenzen der Albinus- Realschule und der Hasenberg- Grund- und Hauptschule entschieden sich ebenso für die neue Schulform. Inzwischen haben viele Beratungen zwischen der Stadt als Schulträger und den betroffenen Schulen stattgefunden, Kolleginnen der Realschule und der Hauptschule beraten in einer Steuergruppe  das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule. Ein "Coach" des IQSH, Herr Werner, begleitet  die Schulen beim nicht einfachen Weg der Zusammenführung.

Im "pädagogischen Konzept" geht es darum, Wege des künftigen längeren gemeinsamen Lernens der Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5-10, Möglichkeiten der inneren und äußeren Differenzierung und der Leistungsbewertung zu beschreiben. Zunächst sind nur Eckpunkte zu erfassen, aber zum Ende des Schuljahres muss das Konzept stehen, denn dann beginnen wir mit der 5. Klasse der Gemeinschaftsschule in Lauenburg.


Unterschiede gebundene/ offene Ganztagsschule (GGS/OGS)

Die ursprüngliche Idee der Ganztagsschule entspringt dem pädagogischen Konzept, den Unterricht besser zu rhythmisieren: Lernphasen- Spielphasen- Pausen- Lernphasen folgen aufeinander und richten sich nach dem Biorhythmus der Kinder. So bekommt ein Schüler nicht  z.T. sieben Unterrichtsstunden nacheinander serviert. Das Mittagessen wird gemeinsam eingenommen (und jeder kann daran teilnehmen).

Wesentliche Pluspunkte:

·         Die Verbindlichkeit der GGS: Jeder Schüler/jede Schülerin nimmt die Angebote wahr- und zwar kostenlos!

·         Die Angebote werden als Unterricht von qualifizierten LehrerInnen dargeboten, die den SchülerInnen vertraut sind.

·         Der Unterrichtsvormittag wird entzerrt, die Unterrichtszeit dem Lebensrhythmus angepasst.

·         Unterrichtsphasen, Pausen, Spielphasen und auch Essensphasen sind klar strukturiert.

·         Endlich gibt es mehr Zeit für den Unterricht und das Schulleben.

·         Hausaufgaben  gibt es kaum noch, sie werden im Unterricht erarbeitet.

Es gibt noch viele weitere starke Argumente für die GGS, kein namenhafter Pädagoge empfiehlt die OGS- aber: Eine GGS ist für das Land teuer, deshalb sieht das Land lieber die OGS. Beide Kollegien der ARS und der GHS Hasenberg wünschen sich eine GGS- für die neue Gemeinschaftsschule wäre diese Ganztagsform eine Riesenchance.

Und noch ein Argument zum Schluss: Die Steuergruppen der Schulen haben am 19.9.07 einen ganzen Tag an der „Geschwister-Preski-Schule“ (IGS) in Lübeck, einer gebundenen GTS, hospitiert. Der Unterricht ist dort wie folgt gegliedert:

Mo, Di und Do: 1-5. Stunde von 07.45 – 12.00 Uhr (mit zwei 15-Min.Pausen), dann gemeinsames Mittagessen, von 12.30-13.30 MFZ = Mittagsfreizeit mit besonderen Angeboten zum Spielen/Hobby, aber zur freien Verfügung, ggf. um Hausaufgaben gemeinsam zu machen. 13.30-15.00 Uhr Unterricht, dann Schluss. Am Mittwoch und am Freitag ist nach dem Mittagessen Schluss (also 12.30 Uhr). Für Hobbys sollte nun noch genügend Zeit sein.

Lauenburgische Landeszeitung v. 28.09.07


 Auszüge aus der Gemeinschaftsschulverordnung

�§ 1,3:Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem weitgehend gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Berechtigung des Übergangs in die gymnasiale Oberstufe.
�§ 2 (2) Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam statt, wobei den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler vor allem durch Formen binnendifferenzierenden Unterrichts entsprochen wird.

  (3) Über eine Differenzierung nach den Jahrgangsstufen 5 und 6 gemäß (…) entscheidet die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes.

  (4) Es können klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden.

 

§ 5 (1)Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die fachlichen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst in ihrem Urteil die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers und dokumentiert den Leistungsstand unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächer in einem schriftlichen Zeugnis.

(2) In den Zeugnissen ist mindestens bei Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung (§ 2 Abs. 4) kenntlich zu machen, auf welcher

Anforderungsebene die Leistungen von den Schülerinnen und Schülern erbracht worden sind.

(3) Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 erhält die Schülerin oder der Schüler ein Notenzeugnis unter pädagogischer Berücksichtigung der Übertragungsskala (siehe Anlage) mit einem schriftlichen Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss in der Sekundarstufe I oder auf den möglichen Übergang in die gymnasiale Oberstufe auf der Grundlage ihres oder seines Leistungsstandes.

zur kompletten Gemeinschaftsschulverordnung (pdf-Datei)

 


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